Familienrechts­psychologische Begutachtung

Die familienrechtspsychologische Begutachtung erfolgt einzelfallorientiert nach einem multimodalen Vorgehen, das sich grundsätzlich an den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht orientiert.

Der diagnostische Prozess umfasst in der Regel:

  • Analyse der bereitgestellten Verfahrensakten und ggf. weiterer relevanter Schriftstücke
  • Psychologische Explorationen der beteiligten Kinder und Erwachsenen
  • Einsatz testpsychologischer Verfahren
  • Freie und teilstandardisierte Interaktionsbeobachtungen zwischen Kindern und ihren beteiligten Bezugspersonen
  • Erhebung fremdanamnestischer Angaben (z.B. von ErzieherInnen, LehrerInnen, ÄrztInnen, Sozialpädagogischer Familienhilfe)

Die Bearbeitung von familienrechtlichen Fragestellungen wird in unserer Praxisgemeinschaft durch zwei qualifizierte Fachkräfte durchgeführt. Diese bewährte Arbeitsweise ermöglicht eine effizientere Termindurchführung, insbesondere bei Fallkonstellationen mit vielen Beteiligten. Zudem gewährleistet dieses Vorgehen eine erhöhte Objektivität und Qualitätssicherung („Vier-Augen-Prinzip“).

Dabei übernimmt der/die benannte Sachverständige federführend die Planung, Durchführung und Auswertung der Untersuchungen, erstellt abschließend das schriftliche Gutachten und vertritt dies eigenverantwortlich vor Gericht. Lediglich einzelne Aufgaben, die der Sachverständige ansonsten selber übernehmen würde, werden an eine/einen mitwirkende/n Kollegen/Kollegin delegiert, sodass sich keine doppelte Durchführung von Untersuchungsschritten und keine Erhöhung der Gesamtkosten des Gutachtens ergibt.

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