Prüfung geschlossene Unterbringung Minderjähriger

Die Begutachtung zu freiheitsentziehender Unterbringung und freiheitsentziehenden Maßnahmen von Minderjährigen bezieht sich auf die Frage, wie einer erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung von Jugendlichen begegnet und Gefahren für sie abgewendet werden können. Der Begutachtungsprozess orientiert sich dabei an den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten nach § 1631b BGB und aktuellen wissenschaftlichen Standards. Es werden in der Regel die folgenden diagnostischen Methoden angewandt:

  • Analyse der bereitgestellten Verfahrensakte, vorliegender Arztbriefe und ggf. weiterer Schriftstücke
  • ausführliche psychologische Explorationen und Verhaltensbeobachtungen mit dem/der Jugendlichen
  • testpsychologische Untersuchungen
  • informatorische Gespräche mit Bezugspersonen

Mit diesen Methoden werden die Vorgeschichte der Jugendlichen erhoben, ein psychischer Befund und Verhaltensanalyse erstellt und konkrete Gefährdungen des Kindeswohls, insbesondere durch Selbst- und Fremdgefährdung, ermittelt. Vorbefunde werden auf Plausibilität überprüft und eine aktuelle Diagnose nach einem gängigen Klassifikationsschema (ICD-10/11, DSM-V, Zero-to-Five) gestellt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse erfolgt dann die Bewertung der Geeignetheit freiheitsentziehender Maßnahmen zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung.

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